"Cash only" spielt bei Kontrollen keine Rolle
Ein Recht auf Kartenzahlung gibt es aber nicht. Dementsprechend spiele es bei der behördlichen Kontrolle von Betrieben auch keinerlei Rolle, ob sie Kartenzahlung anbieten oder nicht, schreibt eine Sprecherin des Zolls auf Nachfrage. Vergangenes Jahr habe die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit über 8.800 Betriebe kontrolliert. Die Auswahl erfolge dabei nach sogenannten risikoorientierten Gesichtspunkten, heißt es in der Auskunft des Zoll. Dazu zählten unter anderem auch Hinweise und Mitteilungen.
Dehoga: Quittung verlangen
Wer beim Restaurantbesuch skeptisch werde, könne aber auch bei Barzahlung eine Quittung verlangen, sagt Dehoga-Chef Klein: "Derjenige, der eben zu einem Barzahlvorgang eine ordentliche Rechnung hat, da kann man sicher sein, dass es auch entsprechend nichts mit Schwarzgeld oder Geldwäsche zu tun hat."
Und was, wenn die Rechnung hoch ist und das Bargeld nicht reicht? Hier rät Verbraucherschützerin Claudia Neumerkel: "Wenn nicht deutlich genug drauf hingewiesen wurde, dass keine Kartenzahlung akzeptiert ist und sich auch der Geldautomat nicht in der unmittelbaren Nähe befindet, dann sollte der Gast durchaus souverän um Zahlung per Rechnung bitten."
Oder doch den Weg zum Automaten antreten und dafür mit dem Wirt oder der Wirtin ausmachen, für die Zeit einen Ausweis oder Ähnliches als Pfand zurückzulegen? Verpflichtet ist der Gast dazu jedenfalls nicht.
Author: Lisa Bishop
Last Updated: 1704079203
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